Skip to main content

Gesetzliche Beiträge bei den Personenversicherungen ab 2023

Private Vorsorge, Personenversicherungen, Berufliche Vorsorge

10. November 2022

Marco Fässler


Per 1. Januar 2023 darf Herr und Frau Schweizer CHF 173.- mehr in die Säule 3a einzahlen. Zudem werden die AHV/IV-Renten der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht.

Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1195 auf 1'225 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2'390 auf 2'450 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer).

Diese Anpassung hat auch Auswirkungen auf die obligatorische berufliche Vorsorge. Der Koordinationsabzug wird von 25'095 auf 25 725 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21'510 auf 22'050 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7'056 Franken (heute 6'883) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 35'280 Franken (heute 34'416) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

Weitere Informationen unter: AHV/IV-Minimalrente steigt um 30 Franken (admin.ch)

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung